Veröffentlichungen Hans-Bernd Lohof

Die geheime Abstimmung bei Beschlussfassungen/Wahlen

von Bernd Lohof,
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Bochum

Wer sich im Vereinsleben bewegt und an Mitgliederversammlungen teilnimmt, kennt die Situation: Wahlen stehen an; und aus den Reihen der Mitglieder hört man den Ruf: „Es wird geheime Abstimmung beantragt.“ Für viele heißt dies: es muss nun geheim abgestimmt werden. Doch ist dies tatsächlich richtig? Muss wirklich geheim abgestimmt werden, wenn es auch nur ein Mitglied beantragt? Dieser Fragestellung soll in der nachfolgenden Betrachtung nachgegangen werden.

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Rechtsprobleme im Zusammenhang mit der Veröffentlichung
von Foto- und Video/DVD-Aufnahmen
bei Karnevals- und Faschingsveranstaltungen

von Bernd Lohof,
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Bochum

Die Veröffentlichung von Fotos und Filmaufzeichnungen (künftig: Bildnis) von Karnevals- und Faschingsveranstaltungen ist immer wieder Gegenstand von Fragestellungen im Hinblick darauf, ob dies überhaupt zulässig ist, wenn die abgebildeten Personen ihr Einverständnis nicht ausdrücklich erteilt haben. Mit dieser Thematik soll sich der nachstehende Beitrag etwas näher befassen.

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Die Haftung des Vereinsvorstands

von Bernd Lohof
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Bochum

Der folgende Beitrag richtet sich an Vereinsmitglieder und Vorstände von Vereinen, die sich immer wieder mit den Fragen beschäftigen, ob und ggf. in welchem Umfang man haftet, wenn man insbesondere ehrenamtlich in Vereinen Aktivitäten entfaltet, die zu finanziellen Forderungen Dritter führen, oder inwieweit man sich dem Verein gegenüber als Vorstands-mitglied bei fehlerhaftem Verhalten haftbar macht. Allzu oft drängt sich die Befürchtung auf, dass das jeweils handelnde Vereins- oder Vorstandsmitglied mit seinem privaten Vermögen (gemeint ist damit nicht nur umfangreicher Grundbesitz oder ein gut gefülltes Konto, sondern auch das ganz normale monatliche Einkommen, die eigene Eigentumswohnung oder das Einfamilienhaus, das Sparbuch für schlechte Zeiten oder die Lebensversicherung für’s Alter) haftet. Ob diese Befürchtungen berechtigt sind oder nicht, soll nachstehend als Einführung in die juristische Problematik beleuchtet werden. In den Fußnoten findet man Hinweise auf wei-terführende juristische Literatur.

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Vereinsbeschlüsse

von Bernd Lohof,
Rechtsanwalt in Bochum
Vorsitzender des Rechtsausschusses des Bundes Deutscher Karneval e.V., Köln

In den meisten Vereinen finden Mitglieder- oder Delegiertenversammlungen jährlich statt. Die Mitgliederversammlung ist nach dem Gesetz das oberste Organ eines jeden Vereins und für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, die nicht durch Gesetz oder die Vereinssatzung einem anderen Vereinsorgan, etwa dem Vorstand, zugewiesen sind

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Der Versammlungsleiter

von Bernd Lohof,
Rechtsanwalt in Bochum
Vorsitzender des Rechtsausschusses des Bundes Deutscher Karneval e.V., Köln

Wer kennt nicht die Situationen in einer Mitgliederversammlung, in denen nach geheimer Wahl gerufen wird, oder in denen Anträge zur Geschäftsordnung formuliert werden…

Und keiner weiß so richtig, wie man damit umzugehen hat, aber fast jeder hat dazu eine mehr oder minder zutreffende, aber schon gar nicht fundierte Meinung. Dieser Beitrag soll etwas mehr Klarheit darüber verschaffen, wie der Leiter der Mitgliederversammlung mit solchen und ähnlichen Situationen umgehen  kann.

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Die Entlastung des Vorstandes

von Bernd Lohof,
Rechtsanwalt in Bochum
Vorsitzender des Rechtsausschusses des Bundes Deutscher Karneval e.V., Köln

Jeder kennt es, denn in jeder Jahreshauptversammlung stimmt man darüber ab; dennoch wissen nur wenige, was sich wirklich dahinter versteckt: die Entlastung des Vorstandes. Diese kurze Abhandlung soll Vereinsmitgliedern und Vorständen ein wenig Klarheit darüber verschaffen, worüber man wirklich zu einem Tagesordnungspunkt in der Mitgliederversammlung mit diesem Thema entscheidet.

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Mindestlohn und Brauchtum

von Bernd Lohof,
Rechtsanwalt in Bochum
Vorsitzender des Rechtsausschusses des Bundes Deutscher Karneval e.V., Köln

Seit dem 1.1.2015 haben Arbeitnehmer bekanntlich einen Anspruch auf einen Mindestlohn von derzeit (seit 1.1.17) 8,84 €. Betroffen sind – von wenigen Ausnahmen abgesehen – alle Arbeitgeber, begünstigt sind alle Arbeitnehmer, und zwar ohne Ausnahme. Im Bereich des Brauchtums haben wir es in der Regel mit ehrenamtlicher Tätigkeit zu tun, so dass Fragen des Mindestlohns insoweit keine Bedeutung haben könnten. Auf der anderen Seite kommt es immer wieder vor, dass bei den verschieden Veranstaltungen, ob vom Verein selbst oder von Dritten organisiert, Aktivitäten von Nichtvereinsmitgliedern und/oder Vereinsmitglieder erbracht werden, die dafür eine wie auch immer geartete Anerkennung erhalten und denen der Veranstalter im einzelnen sagt, welche Aufgaben zu erfüllen sind. In diesem Zusammenhang kann sich durchaus die Frage stellen, ob Karnevalsvereine bei der Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben dem MindestlohnG unterliegen. Grundsätzlich gilt: Wenn eine Tätigkeit sozialversicherungspflichtig ist oder es sich um einen Minijob (geringfügige Beschäftigung) handelt, muss Mindestlohn gezahlt werden.

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Rücktritt Des Vorstandes

von Bernd Lohof,
Rechtsanwalt in Bochum
Vorsitzender des Rechtsausschusses des Bundes Deutscher Karneval e.V., Köln

Wer hat es noch nicht erlebt, dass der Vorstand in einem Verein ganz oder ein einzelnes Vorstandsmitglied wie man so schön sagt, „die Brocken hinschmeißt“ und seinen Rücktritt erklärt. Doch wie ist das rechtlich zu sehen? Geht das überhaupt?

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